Immobiliengutachten & Gutachterliche Stellungnahmen von diplomierten & DIN EN ISO/IEC 17024 sowie TEGoVA- zertifizierten Sachverständigen
umfassend - verständlich - termingerecht
Verkehrswertgutachten
gem. § 194 BauGB
Kurzgutachten
nach ImmoWertV
markt- & Beleihungswertgutachten
gem. PfandBG & BelWertV
Gutachterliche Stellungnahmen
"Grundsteuer Gutachten" - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Seit März 2023 erstellen wir auch immer häufiger sog. "Grundsteuer Gutachten" - genauer: ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ermöglicht durch die Öffnungsklausel in § 38 Abs. 4, dass ein qualifiziertes Gutachten eingereicht werden kann, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30 % von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Schritt 1: Wir prüfen, ob eine Abweichung > 30% vorliegt.
Schritt 2: Wir erstellen ein qualifiziertes Gutachten nach § 38 Abs. 4 LGrStG.
Als DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige unterstützen wir Sie hierbei.
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GrStGBWrahmen
- Kostenfreies Erstgespräch
Tel.: 07351 - 5399952
Wie wir Ihnen helfen können
Möchten Sie ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB, ein Immobiliengutachten, ein Kurzgutachten oder eine Hauskaufberatung für Ihre Immobilie beauftragen?
Wir sind Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
Die Expertise von uns Immobiliengutachtern ist in allen Bereichen der Immobilienbewertung gefragt. Im Immobilienbereich ist ein Wertgutachten zur objektiven und genauen Einschätzung des Verkehrswerts unerlässlich. Wir erstellen Beleihungswertgutachten, Mietwertgutachten und Verkehrswertgutachten anhand normierten / standardisierten Verfahren. Selbstverständlich sind für unsere Arbeit konkrete Behördenanfragen und die Prüfung des Grundstücksmarktberichts der Stadt unerlässlich.
Handelt es sich bei Ihrem Objekt um eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Dreifamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder um ein Mehrfamilienhaus? Möchten Sie Ihre Immobilie kaufen oder verkaufen? In jedem Falle empfiehlt es sich einen diplomierten Immobiliengutachter für die Marktwertermittlung bzw. Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB zu konsultieren.
Wir sind vor Ort in: Achstetten, Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler , Berkheim, Betzenweiler, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Dürmentingen, Dürnau, Eberhardzell, Erlenmoos, Erolzheim, Ertingen, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kanzach, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Langenenslingen, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Moosburg, Oggelshausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Seekirch, Steinhausen an der Rottum, Tannheim, Tiefenbach, Ummendorf, Unlingen, Uttenweiler, Wain, Warthausen
Wollen Sie also Ihre Immobilie bewerten und suchen einen Immobiliengutachter der Ihnen ein fundiertes Wertgutachten erstellt, dann kontaktieren Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Immobilienbewertung, insbesondere wenn Sie ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen möchten, unbedingt ein regionaler Experte die Werteinschätzung durchführen sollte. Dabei geht eine Immobilienwertermittlung weit über die Bewertung eines Maklers (die dieser oft kostenlos anbietet) weit hinaus. Ziehen Sie also einen Immobilienverkauf durch einen Immobilienmakler in Erwägung, sollte dieser weitreichende Kenntnisse im Rahmen der Bewertung von Immobilien vorweisen können.
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